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Institut für Rechtsmedizin

Was wird bei einer rechtsmedizinischen Obduktion gemacht?

Im IRM-UZH wird der Körper der verstorbenen Person zuerst mittels einer Computertomographie (bildgebendes Verfahren mittels Röntgenstrahlen) untersucht. Diese Untersuchung unterscheidet sich von der Untersuchung einer lebenden Person nur dadurch, dass der ganze Körper des Verstorbenen untersucht wird. Mittels dieser Untersuchung können u. U. bereits wichtige Erkenntnisse hinsichtlich der Todesursache gewonnen werden. Im Anschluss an diese Untersuchung findet die rechtsmedizinische Obduktion statt. Bei dieser werden immer alle drei Körperhöhlen (Brustraum, Bauchraum und Schädelhöhle) sorgfältig eröffnet. Dabei werden die Organe untersucht und Gewebeproben für die allfällige feingewebliche Untersuchung und Körperflüssigkeiten für die allfällige chemisch-toxikologische Untersuchung entnommen. Die untersuchten Organe werden in der Regel wieder in den Leichnam zurückgegeben (Ausnahmen: Organe, die in speziellen Fällen weiterführend untersucht werden). Im Anschluss an die Obduktion wird darauf geachtet, dass der Leichnam so hergerichtet wird, dass die Angehörigen von ihm gemäss ihren Wünschen Abschied nehmen können.