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Institut für Rechtsmedizin

Verkehrsmedizinische Fahreignungsabklärung (Stufe 3 oder 4)

Anmeldung zur Fahreignungsabklärung Kontrolluntersuchung

Bei mir bestehen Zweifel an der Fahreignung oder ich habe einen Führerausweisentzug aufgrund…

… Fahrens in angetrunkenem Zustand und/oder unter Drogen-/ Medikamenteneinfluss

Wir empfehlen Ihnen, im Vorfeld zur Untersuchung eine Alkohol- und/oder Drogen-/Medikamentenabstinenz einzuhalten. Sie dürfen sich jedoch auch ohne eine vorgängige Abstinenz zur verkehrsmedizinischen Untersuchung anmelden.

… Fahrens unter Cannabiseinfluss Wir empfehlen eine mindestens viermonatige Cannabisabstinenz, welche mittels monatlicher Urinkontrollen belegt wird. Die Cannabisabstinenz sollte lückenlos dokumentiert sein und bis zum Zeitpunkt der Untersuchung vorliegen.
Ich konsumiere CBD-Hanf, was ist zu beachten? Vom Konsum von CBD-haltigen Produkten raten wir ab, da nach der Einnahme dieser Substanz eine Urinkontrolle positiv ausfallen kann. Ob CBD-haltige Produkte oder reguläres Cannabis konsumiert wurde, kann nicht unterschieden werden.

Zur Anmeldung

Wie melde ich mich an? Melden Sie sich über die Online-Anmeldung Verkehrsmedizin an.
Sie können sich nicht telefonisch anmelden!
Wie erhalte ich einen Termin? Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, senden wir Ihnen eine Kostenvorschuss-/Vorausrechnung. Nachdem diese beglichen ist, wird Ihnen im Anschluss ein schriftliches Terminaufgebot zugestellt. Auf dem Anmeldeformular können Abwesenheiten und/oder Wunschdaten angegeben werden.
Es werden keine Termine telefonisch vereinbart!
Was geschieht, wenn ich den Termin nicht einhalten kann? Eine Terminverschiebung ist möglichst frühzeitig, spätestens jedoch drei Tage im Voraus zu melden.

Bei unentschuldigtem Nichterscheinen werden CHF 75.70 (inkl. MWST) verrechnet. Nach zweimaligem Nichterscheinen bzw. zweimaligem Abmelden des Termins werden die Akten an das zuständige Strassenverkehrsamt retourniert (was einen Führerausweisentzug zur Folge haben kann).
Ich möchte den Auftrag zurückziehen, wie gehe ich vor? Bitte teilen Sie uns den Rückzug des Auftrages wenn möglich schriftlich mit. Bei einem Rückzug des Auftrages nach Terminvergabe werden Ihnen CHF 81.00 (inkl. MWST) in Rechnung gestellt.

Zu den Kosten

Welche Kosten kommen auf mich zu? Der Kostenvorschuss für eine verkehrsmedizinische Fahreignungsabklärung liegt je nach Auftrag zwischen CHF 500.00 und CHF 1500.00 (Stufe 3 oder 4). 

Nach Abschluss des Gutachtens wird eine detaillierte Abrechnung erstellt, welche je nach durchgeführten Analysen/Aufwand höher oder tiefer als der geleistete Kostenvorschuss sein kann. Die Differenz wird Ihnen zurückerstattet resp. in Rechnung gestellt.

Sollte zusätzlich eine verkehrspsychologische Abklärung der charakterlichen und/oder kognitiven Fahreignung angezeigt sein, so ist mit Zusatzkosten zwischen CHF 700.00 und CHF 1500.00 zu rechnen. Für Dolmetscher fallen zusätzliche Kosten an. Wir arbeiten diesbezüglich mit der Verkehrspsychologischen Praxisgemeinschaft in Zürich zusammen (Frau Dr. phil. J. Bächli-Biétry und Frau Dr. phil. Martina Menn).

Fragen zur verkehrspsychologischen Untersuchung richten Sie bitte direkt an diese Adresse (intersection@bluewin.ch).
Werden die Kosten
von der Krankenkasse übernommen?
Nein. Die Kosten einer verkehrsmedizinischen Begutachtung gehen immer zu Ihren Lasten.
Eine Ratenzahlung ist leider nicht möglich.

Die Höhe der Kosten ist von der Gebührenverordnung des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Zürich vorgegeben. Wir können Ihnen daher mit den Gebühren nicht entgegenkommen.

Zur Untersuchung

Wo findet die Untersuchung statt? Die Untersuchung kann in Zürich, Winterthur oder Luzern stattfinden (der gewünschte Untersuchungsort wird nach Möglichkeit berücksichtigt).

Mit dem schriftlichen Terminaufgebot erhalten Sie einen Lageplan des jeweiligen Untersuchungsstandortes.
Muss ich etwas mitnehmen?
  • Einen gültigen Personalausweis (Pass/Identitätskarte).
  • Brille (falls Sie diese zum Autofahren benötigen).
  • Wenn Sie in Behandlung stehen: einen aktuellen Therapiebericht, allfällig durchgeführte Laborbestimmungen und Urinprobenergebnisse.
  • Diabetiker sollten zudem ihr Blutzuckerprotokoll mitbringen.
Wie lange dauert die Untersuchung? Ca. 1 bis 1 ½ Stunden.
Was geschieht während der Untersuchung? Im Rahmen der verkehrsmedizinische Fahreignungsabklärung werden Sie in einem ausführlichen Gespräch zu Ihrer Gesundheit, Ihrem Substanzkonsum und Ihrer Fahrpraxis befragt.
Es folgt eine körperliche Untersuchung inklusive Augentest. Je nach Untersuchungsgrund werden noch Blut-, Urin- und/oder Haaranalysen durchgeführt. Falls erforderlich, werden mit Ihrem Einverständnis zusätzlich ärztliche Berichte von Ihrem Hausarzt, Therapeuten etc. eingeholt.
Voraussetzungen für eine Haaranalyse Es werden mindestens 5 cm lange Kopfhaare oder Sekundärhaare (Arm-, Bein- oder Brusthaare, die in den letzten 6 Monaten nicht rasiert wurden) benötigt. Um ein zuverlässiges Resultat zu erhalten, sind kosmetisch unbehandelte Haare erforderlich (kein Färben, Bleichen oder Tönen).
Ich spreche nicht gut Deutsch. Was muss ich tun? Bringen Sie eine Begleitperson, der sie vertrauen, zum Übersetzen mit.

Nach der Untersuchung

Was geschieht nach der Untersuchung? Nach Abschluss unserer Untersuchungen übermitteln wir dem Strassenverkehrsamt unser Gutachten mit den entsprechenden Empfehlungen.

Sie werden vom Strassenverkehrsamt über das Resultat informiert.
Ich bin mit der Beurteilung nicht einverstanden. Was kann ich tun? Sollten Sie mit dem Ergebnis der Fahreignungsabklärung oder der erteilten Auflage(n) nicht einverstanden sein, können Sie beim Strassenverkehrsamt Einsprache erheben.

 

Weiterführende Informationen

Anmeldung zur Fahreignungsabklärung Kontrolluntersuchung