Verkehrsmedizin
Leitung | Frau Dr. med. Kristina Keller
Stellvertretung | Frau Sonja Maria Möstl
Fahreignung
Definition: Allgemeine, zeitlich nicht umschriebene und nicht ereignisbezogene, physische und psychische Eignung zum sicheren Lenken eines Motorfahrzeugs im Strassenverkehr.
- Fragliche Fahreignung: Es werden Gutachten zu verkehrsmedizinischen Fragestellungen erstellt. Die Fahreignung wird im Zusammenhang mit Fragen zum Substanzkonsum (Alkohol, Drogen, Medikamente), internistischen, neurologischen, ophthalmologischen sowie psychiatrischen Problemstellungen beurteilt.
- Periodische Untersuchungen gemäss Verkehrszulassungsverordnung (VZV): Untersuchung von Bewerbern und Inhabern höherer Führerausweiskategorien.
- Beurteilung von medizinischen Verlaufsberichten: Wo notwendig, müssen den Behörden periodisch ärztliche Verlaufsberichte über den Gesundheitszustand eingereicht werden.
- Abstinenzkontrollen: Bei entsprechenden Auflagen zum Nachweis der Abstinenz werden periodische (meist halbjährliche) verkehrsmedizinische Untersuchungen durchgeführt.
- Obergutachten
Fahrfähigkeit
Definition: Momentane, zeitlich umschriebene sowie ereignisbezogene, physische und psychische Befähigung zum sicheren Lenken eines Motorfahrzeugs im Strassenverkehr.
- Gutachten und Obergutachten im Zusammenhang mit einem konkreten Ereignis, bei dem Fragen nach einer medizinischen Beeinträchtigung der Fahrfähigkeit beantwortet werden müssen. So vor allem Fragen zu akuten Bewusstseinsstörungen, Unterzuckerungen, Substanzbeeinflussung (Alkohol, Drogen, Medikamente) oder psychischen Auffälligkeiten.