Können Angehörige Einsicht in rechtsmedizinische Untersuchungsdokumente erhalten?
Die Einsicht in rechtsmedizinische Unterlagen ist rechtlich geregelt. Angehörige können sich bei Fragen an die zuständige Staatsanwaltschaft wenden und einen Antrag auf Akteneinsicht stellen. Das Institut für Rechtsmedizin darf selbst keine Untersuchungsdokumente an Angehörige versenden oder zur Verfügung stellen.