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Können Privatpersonen eine rechtsmedizinische Obduktion in Auftrag geben?

Nein. Eine rechtsmedizinische Obduktion wird durch die zuständige Behörde angeordnet, in der Regel durch die Staatsanwaltschaft.

Wenn Angehörige medizinische Fragen zur Todesursache haben, kann je nach Situation eine klinisch-pathologische Obduktion in Betracht kommen. Diese unterscheidet sich von einer rechtsmedizinischen Obduktion: Sie dient vor allem der medizinischen Klärung der Todesursache, der Qualitätssicherung und gegebenenfalls der Klärung von Fragen zu Erkrankungen oder Behandlungen.

Für eine klinische Obduktion ist grundsätzlich eine Zustimmung erforderlich, die die verstorbene Person entweder noch selbst oder die Angehörigen erteilt haben. Zudem erfolgt die Anmeldung in der Regel ärztlich. Als Auftraggeber kommen insbesondere behandelnde Ärztinnen und Ärzte, Hausärztinnen und Hausärzte, Versicherungen oder Behörden in Betracht. Am Universitätsspital Zürich ist für die pathologische Obduktion das Institut für Pathologie und Molekularpathologie und am Kantonsspital Winterthur das Institut für Pathologie zuständig. Für Sterbefälle ausserhalb des Kantons Zürich, bei denen eine pathologische Obduktion angestrebt wird, empfehlen wir die direkte Kontaktaufnahme mit dem nächstgelegenen Spital mit einer Pathologie oder mit der Hausarztpraxis, um das weitere Vorgehen zu planen.