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Wo erfahre ich etwas über den aktuellen Stand der Untersuchungen?

Auskünfte zum Stand eines laufenden Verfahrens können nur eingeschränkt erteilt werden. Zuständig ist in der Regel die Staatsanwaltschaft.

Das Institut für Rechtsmedizin kann Angehörigen nicht in jedem Fall direkt Auskunft geben, weil rechtsmedizinische Untersuchungen häufig Teil eines behördlichen oder strafrechtlichen Verfahrens sind.