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Wer entscheidet, ob eine rechtsmedizinische Obduktion durchgeführt wird?

Die Entscheidung trifft die zuständige Staatsanwaltschaft. Angehörige können eine rechtsmedizinische Obduktion nicht selbst beim Institut für Rechtsmedizin in Auftrag geben.

Wenn Angehörige Fragen zum Grund der Untersuchung oder zum Stand des Verfahrens haben, ist in der Regel die zuständige Staatsanwaltschaft die richtige Ansprechstelle. Das Institut für Rechtsmedizin darf Auskünfte nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der jeweiligen Zuständigkeiten erteilen.