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Institut für Rechtsmedizin

Ich bin vergewaltigt/sexuell genötigt worden. Was soll/muss ich tun? An wen kann ich mich wenden?

Wenden Sie sich unverzüglich an die nächste Polizeidienststelle und erstatten Sie Anzeige. Sie werden dann von einer kompetenten Polizeibeamtin (wenn geschädigte Person eine Frau ist) bzw. Polizeibeamten (wenn geschädigte Person ein Mann ist) durch die anstehenden Befragungen und Untersuchungen begleitet. Wichtig ist, dass Sie sich, damit keine beweissicheren Spuren verloren gehen, nach dem Ereignis weder Waschen noch die Kleidung wechseln bzw. die beim Ereignis getragene Kleidung nicht waschen. Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihnen vor der Tat unbewusst betäubende Substanzen (Drogen/Medikamente) verabreicht wurden, bestehen Sie auf die schnelle Abnahme/Abgabe von Blut und Urin. Gewisse bewusstseinstrübende Substanzen können nur bis wenige Stunden nach der Einnahme chemisch-toxikologisch in den Körperflüssigkeiten der betroffenen Person nachgewiesen werden.