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Institut für Rechtsmedizin

Zulassung

Die Studierenden verfügen über einen Hochschulabschluss auf Masterstufe und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Bereich Justiz, Polizei, Medizin oder Naturwissenschaften. In Ausnahmefällen können Personen mit einem Hochschulbachelor sowie mehrjähriger Berufserfahrung im Bereich Justiz, Polizei, Medizin oder Naturwissenschaften oder mit einer gleichwertigen Qualifikation zugelassen werden.

Die Direktion kann die Zulassung von einem erfolgreichen Aufnahmegespräch abhängig machen.