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Warum muss ich mich einer ärztlich begleiteten Kontrollfahrt unterziehen? | Bei Ihnen konnte die Fahreignung im Rahmen der bisherigen medizinischen Untersuchung nicht definitiv geklärt werden. Es wurden Befunde festgestellt, deren Auswirkungen auf Ihre Fahreignung im Rahmen der praktischen Kontrollfahrt überprüft werden müssen. Die gesetzliche Grundlage ist in der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) festgehalten. |
Wie kann ich mich auf die Kontrollfahrt vorbereiten? | Es ist empfehlenswert, vor der Kontrollfahrt einige Fahrstunden bei einem konzessionierten Fahrlehrer zu absolvieren, um allfällige fahrtechnische Mängel zu beheben. Das Absolvieren von Fahrstunden ist aber nicht obligat und liegt in Ihrem eigenen Ermessen. |
Kann ich freiwillig auf den Führerausweis verzichten? | Wenn Sie sich noch vor der Kontrollfahrt entschliessen, freiwillig auf den Führerausweis zu verzichten, muss die entsprechende Abmeldung samt Verzichtserklärung dem Strassenverkehrsamt spätestens 4 Arbeitstage vor dem Kontrollfahrttermin vorliegen. |
Kann ich den Termin verschieben? | Die Kontrollfahrt sollte innerhalb von 6–8 Wochen nach der verkehrsmedizinischen Untersuchung stattfinden. Eine Terminverschiebung ist nur aus triftigen Gründen (z. B. Erkrankung oder Unfall, durch Arzt-zeugnis bescheinigt) möglich. |
Ich habe den Termin nicht eingehalten: Was sind die Konsequenzen? | Bei unentschuldigtem Nichterscheinen gilt die Kontrollfahrt als nicht bestanden. |
Welche Kosten kommen auf mich zu? |
In der Regel müssen mit Kosten zwischen |
Wer führt die Kontrollfahrt durch? | Die Kontrollfahrt wird von einem Verkehrsexperten des Strassenverkehrsamtes zusammen mit einem Arzt durchgeführt. Beide Fachpersonen verfügen über eine langjährige Erfahrung und eine spezialisierte Ausbildung. Der Verkehrsexperte ist für die Kontrollfahrt verantwortlich und beobachtet Ihre technischen Fertigkeiten, der Arzt erfasst die medizinisch relevanten Verhaltensweisen. |
Wie lange dauert die Kontrollfahrt? | Die Fahrt dauert ca. 45–60 Minuten. |
Wie wird die Kontrollfahrt durchgeführt? | Sie absolvieren die Kontrollfahrt mit Ihrem eigenen Fahrzeug (alternativ Fahrzeug des Fahrlehrers). Der Verkehrsexperte wird Sie als Beifahrer begleiten. Der Arzt fährt auf dem Rücksitz mit. Es dürfen keine weiteren Personen (Drittpersonen) mitfahren. Es werden verschiedene Strecken (innerorts, ausserorts und allenfalls Autobahn) befahren. Zusätzlich werden Fertigkeiten wie z. B. Parkieren, Wen-den, Notbremsung etc. überprüft. Ihre Fahrleistung wird im Anschluss mit Ihnen besprochen. Beide Fachpersonen halten ihre Befunde schriftlich fest. |
Wer entscheidet über Bestehen oder Nichtbestehen der Kontrollfahrt? | Die Entscheidung wird von den beiden Fachpersonen gemeinsam gefällt und das Ergebnis wird Ihnen sofort nach der Kontrollfahrt mitgeteilt. Die absolvierte Kontrollfahrt kann nicht unmittelbar wiederholt werden. Bei Nichtbestehen der Kontrollfahrt dürfen Sie kein Fahrzeug mehr lenken und somit auch die Heimfahrt mit Ihrem Fahrzeug nicht mehr selbstständig antreten. Es empfiehlt sich deshalb, sich von einer führungsberechtigten Person begleiten zu lassen. |