Zulassung
Für die Zulassung ist ein Hochschulabschluss in Pflegewissenschaften und Praxiserfahrung erforderlich. In Ausnahmefällen können auch Personen mit vergleichbarer Qualifikation sowie mit spezifischer Praxiserfahrung «sur dossier» zugelassen werden. Die Direktion kann die Zulassung zudem von einem erfolgreichen Aufnahmegespräch abhängig machen.