Navigation auf uzh.ch

Institut für Rechtsmedizin

Abstinenzkontrolle und Zwischenkontrolle (Stufe 4)

Zu den Kosten

Welche Kosten kommen auf mich zu? Sie erhalten für die Abstinenzkontrolle/Zwischenkontrolle eine Vorausrechnung in der Höhe der jeweilig zu kontrollierenden Substanz(en).
Die Kosten der einzelnen Substanzen sind hier verlinkt aufgeführt.
Werden die Kosten
von der Krankenkasse übernommen?
Nein. Die Kosten einer verkehrsmedizinischen Begutachtung gehen immer zu Ihren Lasten.
Eine Ratenzahlung ist leider nicht möglich.

Die Höhe der Kosten ist von der Gebührenverordnung des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Zürich vorgegeben. Wir können Ihnen daher mit den Gebühren nicht entgegenkommen.

Zur Untersuchung

Wo findet die
Untersuchung statt?
Die Untersuchung kann in Zürich, Winterthur oder Luzern stattfinden (der gewünschte Untersuchungsort wird nach Möglichkeit berücksichtigt). Mit dem schriftlichen Terminaufgebot erhalten Sie einen Lageplan des jeweiligen Untersuchungsstandortes.
Muss ich etwas
mitnehmen?
  • Einen gültigen Personalausweis (Pass, Identitätskarte).
  • Brille (falls Sie diese zum Autofahren benötigen).
  • Wenn Sie in Behandlung stehen: einen aktuellen Therapiebericht, allfällig durchgeführte Laborbestimmungen und Urinprobenergebnisse.
  • Diabetiker sollten zudem ihr Blutzuckerprotokoll mitbringen.
  • Das Formular des Strassenverkehrsamtes für den untersuchenden Arzt.
Wie lange dauert die Untersuchung? Ca. ½ Stunde.
Was geschieht während der Untersuchung? Im Rahmen der Abstinenzkontrolle werden Sie in einem ausführlichen Gespräch zu Ihrer Gesundheit, Ihrem Substanzkonsum und Ihrer Fahrpraxis befragt. Es folgt eine körperliche Untersuchung inklusive Augentest. Je nach Untersuchungsgrund werden noch Blut-, Urin- und/oder Haaranalysen durchgeführt. Falls erforderlich, werden mit Ihrem Einverständnis zusätzlich ärztliche Berichte von Ihrem Hausarzt, Therapeuten etc. eingeholt.
Voraussetzungen für eine Haaranalyse Es werden mindestens 5 cm lange Kopfhaare oder Sekundärhaare (Arm-, Bein- oder Brusthaare, die in den letzten 6 Monaten nicht rasiert wurden) benötigt. Um ein zuverlässiges Resultat zu erhalten, sind kosmetisch unbehandelte Haare erforderlich (kein Färben, Bleichen oder Tönen).
Ich spreche nicht gut Deutsch. Was muss ich tun? Bringen Sie eine Begleitperson, der sie vertrauen, zum Übersetzen mit.

Nach der Untersuchung

Was geschieht nach der Untersuchung? Nach Abschluss unserer Untersuchungen übermitteln wir dem Strassenverkehrsamt unsere Beurteilung. Sie werden vom Strassenverkehrsamt über das Resultat informiert.

Bei einer Zwischenkontrolle wird Ihnen der Analysebefund von uns schriftlich mitgeteilt.
Ich bin mit der Beurteilung nicht einverstanden. Was kann ich tun? Sollten Sie mit dem Ergebnis der Abstinenzkontrolle/Zwischenkontrolle oder der erteilten Auflage(n) nicht einverstanden sein, können Sie beim Strassenverkehrsamt Einsprache erheben.

 

Weiterführende Informationen

Anmeldung zur Fahreignungsabklärung Kontrolluntersuchung